Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.10.1988 - 21 U 131/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6070
OLG Frankfurt, 26.10.1988 - 21 U 131/87 (https://dejure.org/1988,6070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.1988 - 21 U 131/87 (https://dejure.org/1988,6070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 21 U 131/87 (https://dejure.org/1988,6070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Unklar ist die Verkehrslage insbesondere, wenn eine Kolonne vorausfährt und mit dem Ausscheren und Linksabbiegen eines Fahrzeugs aus der Kolonne zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1989, 166; OLG Frankfurt, NZV 1989, 155; BayObLG, …
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Nach Sachlage wäre angesichts der unstreitig geringen Geschwindigkeiten lediglich ein Verstoß gegen das Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage (5 III Nr. 1 StVO) in Betracht gekommen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.10.2014 - 4 U 145/13 [BeckRS 2014, 20521: Überholen bei unklarer Verkehrslage und falsches Wiedereinscheren]; KG, Beschl. v. 12.07.2010 - 12 U 177/09 [BeckRS 2010, 22692]; OLG Koblenz NZV 2005, 413; OLG Frankfurt NZV 1989, 155).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Dass die Betriebsgefahr des Linksabbiegers, dem ein schuldhafter Verkehrsverstoß nicht zur Last fällt oder dem ein solcher Verstoß zumindest nicht nachzuweisen ist, gegenüber einem gewichtigen Verkehrsverstoß des Unfallgegners, der mehr als ein Fahrzeug in einem Zug zu überholen versucht, unter bestimmten Umständen vollständig zurücktreten kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen worden (vgl. etwa OLG Koblenz, BeckRS 2004, 04174; ferner z. B. OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).
  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Auch die Tatsache, dass er Linksabbieger war, erhöht grundsätzlich seine Betriebsgefahr (OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).

    Denn Sinn der Gefährdungshaftung ist es nicht, dem Verkehrsteilnehmer, der sich selbst grob verkehrswidrig verhalten hat, Schadensersatzansprüche gegen einen zu verschaffen, der lediglich den Unabwendbarkeits- bzw. Nichtverschuldensbeweis nicht zu führen vermag (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage 1997, § 9 StVG Rn. 107; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 1989, 155; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 72).

    Bedenkt man, dass der Überholvorgang an sich bereits immer ein gefahrerhöhender Umstand ist (OLG Frankfurt, NZV 1989, 155), so wiegt es umso schwerer, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Verbot vorsätzlich verletzt und sich so bewusst über die Verkehrsordnung hinwegsetzt und sich und andere gefährdet.

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 319/03

    Verursachung eines Verkehrsunfalls beim Überholvorgang einer Fahrzeugkolonne;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 141/08

    Beurteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im

    Erblickt der Kraftfahrer bei der Rückschau ein nachfolgendes Fahrzeug, so muss er das Abbiegen zurückstellen, wenn er aus der Fahrweise des Hintermanns mit dessen Absicht rechnen muss, vor dem Linksabbiegen noch zu überholen (Burmann in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 9 StVO, Rdnr. 24 mit Hinweis auf OLG Hamburg VRS 30, 127 sowie OLG Frankfurt NZV 1989, 155).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht